Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen und das Unternehmen verlassen, muss Ihr laufender Leasingvertrag nicht automatisch enden. Bitte informieren Sie als Erstes Ihre*n Arbeitgeber*in, da diese die Vertragsanpassung (einen sogenannten „Störfall“) im Lease a Bike Portal melden muss.
Gemeinsam mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber stehen Ihnen 4 flexible Wege zur Auswahl:
1. Mitnahme zum neuen Arbeitgeber (Vertragsumschreibung) Sie nehmen Ihr Dienstrad einfach mit an Ihren neuen Arbeitsplatz. Der bestehende Leasingvertrag wird durch den/die neue*n Arbeitgeber*in in die Gehaltsumwandlung geführt und das Leasingobjekt wird Ihnen weiterhin als Dienstrad überlassen.
Voraussetzung: Die Einverständniserklärung Ihres derzeitigen Arbeitgebers wurde eingereicht. Ihr*e neue*e Arbeitgeberin ist bereits Lease a Bike Partner (oder registriert sich kostenlos bei uns) und die Bonitätsprüfung ist positiv. Die Umschreibung ist für Sie vollkommen kostenlos.
2. Weitergabe an eine*n Kolleg*in (Interne Umschreibung) Ein*e Kolleg*in aus Ihrem bisherigen Unternehmen übernimmt in Absprache mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in das Dienstrad für die verbleibende Vertragslaufzeit.
3. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Kann der Vertrag nicht fortgeführt werden, bieten wir Ihnen das Dienstrad unter bestimmten Voraussetzungen zum Kauf an. Sobald Ihr Arbeitgeber den Fall im Portal gemeldet hat, senden wir Ihnen ein unverbindliches Kaufangebot per E-Mail zu.
Flexibel bezahlen: Sie können das Angebot mit wenigen Klicks im Portal annehmen und direkt bezahlen (z. B. via PayPal, Kreditkarte, Klarna Pay Now, Klarna Pay Later oder Klarna Ratenkauf). Nach Zahlungseingang gehört das Rad rechtmäßig Ihnen.
Möchten Sie das Rad weder mitnehmen noch kaufen, lehnen Sie das Kaufangebot einfach im Lease a Bike Portal ab. Wir beauftragen eine Spedition, die das Dienstrad kostenlos direkt bei Ihnen zu Hause abholt. Den Wunschtermin stimmt die Spedition direkt mit Ihnen ab. Hier erfahren Sie wie die Rückgabe des Dienstrades reibungslos verläuft: Rückgabe des Dienstrades