Wenn Sie Ihr Dienstrad intensiv nutzen, nutzen sich naturgemäß auch bestimmte Bauteile ab. Über Ihr individuell gewähltes jährliches Verschleißbudget (Basis, Premium oder All-inclusive) können Sie verschleißbedingte Reparaturen bei einem Lease a Bike Fachhändler abrechnen lassen, um die Betriebssicherheit Ihres Rades zu garantieren.
Wichtig: Ihr Budget gilt pro Leasingjahr und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Ihr ausgewähltes Verschleißpaket finden Sie In Ihrem Benutzerkonto in unserem Lease a Bike Portal in den Vertragsdetails im Bereich Budget für Servicefälle.
Diese klassischen Verschleißteile sind abgedeckt:
Ihr Budget ist für mechanische Bauteile vorgesehen, die durch die reguläre Nutzung verschleißen. Dazu gehören:
Reifen, Mäntel & Schläuche (auch, wenn Sie einen Platten haben)
Bremsbeläge, Bremsscheiben & Bremsflüssigkeit
Kette, Zahnriemen, Kassette / Zahnkranz, Ritzel & Kettenblatt
Tretlager
Brems- und Schaltzüge
Defekte Leuchtmittel (z.B. Glühbrinen, LEDs)
Wichtig: Grundsätzlich sollte vorab immer geprüft werden, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt. Sollte dies der Fall sein, läuft die gesamte Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen immer direkt über den Lease a Bike Fachhändler, bei dem das Dienstfahrrad bezogen wurde. Hier erfahren Sie mehr: Gewährleistung
Was wird nicht über das Verschleißbudget abgerechnet?
Um Missverständnisse bei der Werkstatt-Abrechnung mit Ihrem Fachhändler zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass folgende Punkte nicht über das Verschleißbudget abgerechnet werden können:
Schäden
Sollten Sie einen Schaden an Ihrem Dienstrad erlitten haben – zum Beispiel durch einen Sturz oder einen Unfall –, läuft die Abwicklung über Ihr ausgewähltes Diebstahl- & Schadenschutz-Paket. Wie Sie einen Schaden schnell und unkompliziert melden, erfahren Sie hier: Schaden melden
Ergonomie, Upgrades & Zubehör
Umbau oder Upgrades des Rades
Einstellarbeiten zur Ergonomie oder Bikefitting
Schutzbleche und Beleuchtung
Displays und Ladegeräten
Spezial-Services, Pflege & Logistik
Reinigung des Fahrrades
Kette wachsen
Einbremsen auf einer Einbremsmaschine
Wartungen und Services von Dämpfern (aufgrund von Herstellerempfehlungen)
Softwareupdates (außerhalb der regulären Inspektion)
Entsorgungskosten (z. B. für Altreifen oder alte Ersatzteile)
Kosten für Lieferung und Abholung des Rades
Sonderfall: Der E-Bike Akku
Ein Kapazitätsverlust oder Defekt Ihres E-Bike-Akkus gilt nicht als klassischer Verschleiß. Aber keine Sorge, Sie sind dennoch rundum abgesichert – es greift hier lediglich ein zweistufiger Prozess:
Die ersten 2 Jahre (Gewährleistung): Innerhalb der ersten 24 Monate ab Übernahme des Rades klären Sie einen Akkudefekt bitte direkt mit Ihrem Fachhändler, da hier in den meisten Fällen die gesetzliche Gewährleistung bzw. Herstellergarantie greift.
Nach Ablauf der 2 Jahre: Sollte Ihr Akku nach Ablauf dieser 2-Jahres-Frist während Ihrer Leasinglaufzeit einen Defekt aufweisen, ist dieses Ereignis über Ihren Lease a Bike Rundum-Schutz abgedeckt.
Bitte beachten Sie: Unsachgemäße Behandlung, die zum Akku-Defekt führt, ist von der Leistung ausgeschlossen