Ja, im Standardmodell ist das Dienstradleasing für Ihren*Ihrer Arbeitgeber*in komplett kostenneutral.
Da das Leasing über die sogenannte Gehaltsumwandlung läuft, zahlt Ihr*e Arbeitgeber*in die die Leasingrate nicht aus eigener Tasche. Stattdessen wird ein kleiner Teil Ihres Bruttogehalts für die Rate einbehalten. Durch die Senkung des Bruttogehalts spart Ihr Arbeitgeber in der Regel sogar Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge).
Mehr erfahren: Hier erklären wir die Gehaltsumwandlung für Sie im Detail: So funktioniert die Gehaltsumwandlung
Es gibt jedoch zwei freiwillige Modelle, bei denen Kosten für Ihren*Ihrer Arbeitgeber*in entstehen können:
Der Fairbetrag (Zuschuss): Ihr*e Arbeitgeber*in gibt die oben erwähnte Sozialversicherungsersparnis direkt an Sie weiter. Diese freiwillige Leistung mindert die monatliche Umwandlungsrate, so dass Ihre persönliche Steuerersparnis noch höher ausfällt.
Das Gehaltsplus (Vollübernahme): Ihr Arbeitgeber übernimmt die monatlichen Leasingraten komplett als freiwilligen Bonus für Sie. In diesem Fall ist das Rad für Sie als Mitarbeiter sogar komplett steuerfrei, denn die Versteuerung des Geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Rades entfällt.