Wenn Ihre reguläre Lohnfortzahlung ausfällt – zum Beispiel, weil Sie in Elternzeit gehen oder länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen –, kann unter bestimmten Voraussetzungen unser Ratenausfallschutz greifen.
Ob und in welchem Umfang ein Ratenausfallschutz besteht, ist in den individuellen Rahmenbedingungen zwischen Lease a Bike und Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in geregelt (sofern mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in vereinbart).
Das Wichtigste für Sie auf einen Blick:
Lease a Bike übernimmt die Raten: Sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ratenausfallschutzes erfüllt sind, übernehmen wir die monatlichen Leasingraten. Ihr*e Arbeitgeber*in kennt alle Details zu den Voraussetzungen und kümmert sich um den Antrag.
Ihr Rad bleibt bei Ihnen: Wird der Ratenausfallschutz von Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in in Anspruch genommen, dürfen sie Ihr Dienstrad weiterhin wie gewohnt privat nutzen.
Kein Aufwand für Sie: Ihr/e Arbeitgeber*in meldet die Unterbrechung ganz einfach bei uns im Lease a Bike Portal. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was passiert, wenn Sie an den Arbeitsplatz zurückkehren?
Sobald Ihre Elternzeit oder Ihr Krankengeldbezug endet und bei Ihnen wieder umwandlungsfähiges Entgelt vorhanden ist, läuft die monatliche Gehaltsumwandlung für Ihr Dienstrad ganz normal weiter.
Wichtig für Sie: Ihr/e Arbeitgeber*in vermerkt das Ende der Unterbrechung ganz einfach direkt im Lease a Bike Portal. Die Gesamtlaufzeit Ihres Vertrages bleibt unberührt und wird durch die Unterbrechung nicht verlängert, sondern wie gewohnt fortgeführt.