Sie möchten ein hochwertiges, professionell aufbereitetes Fahrrad oder E-Bike über Ihren Arbeitgeber leasen und dabei von attraktiven Preisen profitieren? Mit dem Gebrauchtradleasing bei Lease a Bike geben wir Leasingrückläufern ein zweites Leben – bei vollem Versicherungsschutz und gewohnten Leasing-Vorteilen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Voller Schutz: Gleiche Laufzeit (36 Monate), gleiche Service-Pakete und gleicher Versicherungsschutz wie bei einem Neurad.
Geprüfte Qualität: Alle Bikes stammen aus gewerblichen B2B-Beständen, sind werkstattgeprüft und besitzen 2 Jahre Händlergarantie plus den vollumfänglichen Versicherungsschutz im 3. Jahr.
Gültig bei Partnern: Erhältlich online über unsere Reseller-Partner Likedbikes, Rebike und Upway
Wer sind unsere Partner und wie funktioniert die Bestellung?
Es werden automatisch nur die Fahrräder für Lease a Bike freigeschaltet, die alle Qualitätskriterien erfüllen. Lease a Bike wird als Zahlungsmethode angezeigt, wenn das Fahrrad unseren Kriterien entspricht.
Hier finden Sie noch weitere Informationen: Gebrauchtradleasing bei Lease a Bike
Das Gebrauchtradleasing ist bei folgenden spezialisierten Partnern möglich:
1. LikedBikes (likedbikes.com)
Bestellung: Rein online über die spezielle Kollektion auf likedbikes.com
Schloss-Regelung: Wenn Ihr Arbeitgeber ein Fahrradschloss im Leasing vorschreibt, legt Likedbikes dieses automatisch Ihrer Bestellung bei
2. Rebike (rebike.com)
Bestellung: Online unter rebike.com oder direkt vor Ort in den Rebike Stores (z. B. in Berlin, München, Frankfurt, Köln, Leipzig u. v. m.).
Ablauf: Im Online-Shop geben Sie Ihren 6-stelligen Bestellcode im Warenkorb ein. Vor Ort im Store schließt der Händler den Vertrag direkt im Laden für Sie ab.
3. Upway (upway.de)
Bestellung: Rein online über die exklusive Lease a Bike Kollektion unter upway.de
Auswahl: Es werden automatisch nur die Fahrräder für Lease a Bike freigeschaltet, die alle Qualitätskriterien erfüllen.
Wichtige Hinweise
Wie wird der geldwerter Vorteil berechnet? Die monatliche Ersparnis richtet sich nach dem reduzierten Kaufpreis des Gebrauchtrades. Für die gesetzliche Versteuerung des geldwerten Vorteils (0,25%-Regel) schreibt der Gesetzgeber jedoch immer den ursprünglichen Unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) des Herstellers vor, dies gilt auch für Gebrauchträder.
Mehr zum Thema Gehaltsumwandlung finden Sie hier: So funktioniert die Gehaltsumwandlung
Kein Anschlussleasing des eigenen Rades: Sie können Ihr bisheriges Dienstrad nach Ablauf von 36 Monaten nicht als Gebrauchtrad weiterleasen. Das Gebrauchtradleasing gilt ausschließlich für aufbereitete Räder aus dem Portfolio unserer Partner.
Einschränkung für bestimmte Arbeitgeber: Bitte beachten Sie, dass einige Arbeitgeber das Gebrauchtradleasing in ihren internen Richtlinien noch nicht freigeschaltet haben.
Was passiert bei Diebstahl oder Totalschaden?
Muss Ihr geleastes Gebrauchtrad nach einem Diebstahl ersetzt werden, müssen Sie nicht zwingend wieder ein Gebrauchtrad wählen. Das neue Rad darf maximal dem Anschaffungswert (inklusive Zubehör) des gestohlenen Rades entsprechen.
Verschleiß und Inspektion: Werden bei Reparaturen gebrauchte Teile verbaut?
Nein. Bei allen Werkstattarbeiten, Verschleißreparaturen und Inspektionen müssen ausnahmslos fabrikneue Original-Ersatzteile verwendet werden. Die Budgets für Verschleiß und Inspektion variieren je nach ausgewähltem Paket.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu: Was beinhalten die Rundum-Schutz-Pakete?