Die obersten Finanzbehörden der Länder haben festgelegt, dass der marktübliche Preis eines gebrauchten (E-)Bikes nach Ablauf der 36-monatigen Leasinglaufzeit pauschal mit 40 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers angesetzt wird.
Erwerben Sie das Dienstrad nach Leasingende zu einem Kaufpreis, der unter diesen 40 % der UVP liegt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der grundsätzlich zu versteuern ist.
Die Versteuerung dieses geldwerten Vorteils erfolgt gemäß § 37b Abs. 1 EStG durch Lease a Bike. Grundlage hierfür ist das BMF-Schreiben vom 17.11.2017 zur „Lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen“.
Dadurch ist der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen abgegolten. Als Nachweis der Versteuerung dient die Rechnung, die Sie von Lease a Bike erhalten.