Der*die Mitarbeiter*in oder das Unternehmen hat die Möglichkeit, das Leasingobjekt unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Dies kann beispielsweise bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Fall sein.
Leasingverträge können nur in einvernehmlicher Zustimmung der Leasinggesellschaft und des Leasingnehmers (dem Unternehmen) beendet werden.
Eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages ist nur mit Zustimmung der Leasinggesellschaft und des Leasingnehmers (dem Unternehmen) möglich.
Damit eine vorzeitige Vertragsbeendigung berücksichtigt werden kann, muss die Freigabe zusammen mit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmens bis spätestens zum 15. des laufenden Monats vorliegen. Bitte planen Sie hierfür etwas Vorlaufzeit ein.
Das Leasingobjekt geht nach Kauf und Bezahlung in das Eigentum von dem*der Mitarbeiter*in oder des Unternehmens über. Zudem hat der*die Mitarbeiter*in die Möglichkeit, den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Online Banking Zugang, sowie ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Störfallmanagement im Lease a Bike Portal einreichen.