Nein, ein vorzeitiger Herauskauf während der laufenden Vertragslaufzeit ist grundsätzlich nicht möglich.
Das Dienstrad-Leasing über die Gehaltsumwandlung ist vertraglich auf eine feste Laufzeit von 36 Monaten ausgelegt. Ein beliebiger Kauf oder eine vorzeitige Ablösung während dieser Zeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden und das Leasingobjekt vorzeitig aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag die Bestimmungen laut Kooperationsvereinbarung erfüllt und der/die Arbeitgeber*in der vorzeitigen Vertragsbeendigung zustimmt.
Dazu gehören:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung): Mitarbeiter*in kündigt
Ratenausfallschutz greift nicht oder läuft aus: Entgeltfortzahlung unterbrochen - Ratenausfallschutz