Fällt die Gehaltsfortzahlung einer beschäftigten Person wegen Elternzeit oder langer Krankheit (Krankengeld ab Tag 43) aus, kann unser integrierter Ratenausfallschutz greifen.
So wickeln Sie den Fall im Lease a Bike Portal ab:
Melden Sie sich als Arbeitgeber*in im Lease a Bike Portal an.
Navigieren Sie im linken Menü zum Bereich „Vertragsmanagement“.
Wählen Sie die betroffene Person aus und reichen Sie die Meldung zur Entgeltunterbrechung ein.
Rahmenbedingungen & Abrechnung:
Leistung: Lease a Bike übernimmt die Leasingraten, sofern die Voraussetzungen für den Ratenausfallschutz erfüllt sind. Die Voraussetzungen entnehmen Sie als Arbeitgeber*in bitte der Kooperationsvereinbarung.
Abrechnungslauf: Die Leasingraten werden zunächst weiterhin regulär über den/die Arbeitgeber*in abgerechnet. Nach erfolgreicher Prüfung des eingereichten Antrags erfolgt die Erstattung der Leasingraten rückwirkend nach Beendigung des Ratenausfallschutzes.
Was gilt, wenn der Ratenausfallschutz nicht greift oder ausläuft?
Sind die Voraussetzungen für den Ratenausfallschutz lt. Kooperationsvereinabrung nicht erfüllt, greift dieser nicht automatisch. In diesem Fall suchen wir gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten. Diese könnten sein:
Nutzer*innen-Wechsel: Sie bieten das Dienstrad einem*einer anderen Mitarbeiter*in für die restliche Vertragslaufzeit an und nehmen alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades).
Kauf / Vorzeitige Auflösung: Vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus wichtigem wirtschaftlichem Grund mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstrades durch den*die Mitarbeiter*in.
Rückgabe: Geordnete, kostenneutrale Rückgabe des Fahrrads, falls keine andere Option möglich ist.