Nein, es gibt absolut keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber*innen sich finanziell an den Leasingraten zu beteiligen. Das Dienstrad-Leasing funktioniert über die klassische Entgeltumwandlung komplett kostenneutral für Sie, da die Raten vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten werden.
Warum ein freiwilliger Zuschuss für Arbeitgeber*innen Sinn macht:
Schon kleine Gesten machen das Benefit-Programm noch attraktiver und stärken die Mitarbeiterbindung sowie Ihr Image als moderne*r Arbeitgeber*in.
Falls Sie sich als Arbeitgeber*in beteiligen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Der Fairbetrag: Sie geben einfach die Einsparungen bei den Arbeitgeber-Sozialversicherungsabgaben (die durch die Gehaltsumwandlung Ihrer Arbeitnehmer*innen entstehen) als Zuschuss weiter. Ihr Vorteil: Das Modell bleibt für Sie als Arbeitgeber*in weiterhin zu 100 % kostenneutral, aber die Ersparnis für Ihr Mitarbeitenden wird spürbar maximiert.
Fester Monatszuschuss: Sie steuern einen festen Betrag bei (z. B. 10 € oder 20 € pro Monat) oder übernehmen gezielt die monatlichen Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.
Das Gehaltsplus: Sie übernehmen die Leasingrate komplett als steuerfreies Extra zum Gehalt.