Gewährleistung und Garantie
Wie bei jedem Neukauf gilt auch für das Dienstradleasing eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Sollte in dieser Zeit ein Gewährleistungsanspruch (z. B. am Motor, Akku oder anderen Teilen) bestehen, ist der Prozess wie folgt:
Innerhalb der ersten 24 Monate (Gesetzliche Gewährleistung)
In den ersten zwei Jahren nach der Übernahme ist bei Produktions- oder Materialfehlern (z. B. am Motor, Akku oder anderen Teilen) rein rechtlich immer der Fahrradfachhändler Ihr Ansprechpartner, bei dem Sie das Rad bezogen haben. Nur dieser Händler kann Gewährleistungs- und Garantieansprüche direkt mit dem Hersteller für Sie abwickeln.
Sie haben das Fahrrad online bestellt oder sind umgezogen? Wenn Sie den ursprünglichen Händler nicht mehr persönlich aufsuchen können, kontaktieren Sie ihn bitte vorab telefonisch oder per E-Mail. Sollte das keine Lösung bringen, wenden Sie sich gerne direkt an uns Lease a Bike Kontakt.
Nach Ablauf der 2 Jahre (Ihr Lease a Bike Rundum-Schutz)
Ab dem 25. Vertragsmonat greift unser Service-Versprechen! Sollten nun Mängel (z. B. am Antrieb oder Akku) auftreten, sind diese über Ihren Lease a Bike Rundum-Schutz für die restliche Laufzeit abgedeckt.
Sie sind ab jetzt nicht mehr an den ursprünglichen Fachhändler gebunden, sondern haben freie Werkstattwahl bei allen über 6.000 Lease a Bike Partner-Fachhändlern deutschlandweit..
Verschleißbedingte Reparaturen oder Schäden
Für normale Verschleißreparaturen (z. B. neue Bremsbeläge) oder plötzliche Schäden (z. B. durch Unfälle oder Vandalismus), die über unseren Rundum-Schutz abgedeckt sind, gilt die Händlerbindung nicht. Hier haben Sie von Tag 1 an freie Werkstattwahl bei allen unseren 6.000 Partner-Fachhändlern!