„Sehen und gesehen werden“ ist im Straßenverkehr Lebensretter Nummer eins. Wenn Sie mit Ihrem neuen Dienstrad sicher und gesetzteskonform unterwegs sein möchten, muss das Fahrrad den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Besonders wichtig ist das für alle, die sich ein sportliches Mountainbike (MTB) oder Rennrad aussuchen: Diese Modelle werden ab Werk oft ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung ausgeliefert.
Die StVZO-Checkliste für Ihr Fahrrad
Klingel: Eine helltönende Fahrradklingel.
Bremsen: Zwei voneinander unabhängige, voll funktionstüchtige Bremsen. (Hinweis: Eine starre Nabe bei Bahnrädern oder Fixies gilt rechtlich nicht als Bremse!)
Pedale: Rutschfeste und fest verschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorne und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
-
Die richtige Fahrradbeleuchtung: Vorgeschrieben sind ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht.
Gut zu wissen: Front- und Rücklicht können gern batterie- oder akkubetrieben sein. Sie müssen tagsüber nicht zwingend mitgeführt werden.
Zulassung: Die Beleuchtung muss unbedingt das offizielle Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA-Zulassung) tragen.
-
Reflektoren für gute Sichtbarkeit:
Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten (oft schon in den Lampen integriert) sind vorgeschrieben.
Sichtbarkeit von der Seite: Wahlweise durchgehende Reflektorstreifen direkt an den Reifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei Stück pro Rad).
Fahrrad regelmäßig auf Verkehrssicherheit prüfen
Bremsen und Reifen sind z.B. klassische Verschleißteile. Um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu garantieren, sollten Sie Ihr Dienstrad mindestens einmal pro Jahr in einer Fachwerkstatt prüfen lassen. Die Kosten für diese Inspektion und Verschleißreparaturen werden je nach ausgewähltem Paket von Ihrem Rundum-Schutz getragen.
Was beinhalten die Rundum-Schutz-Pakete?