Der Überlassungsvertrag (oft auch Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag genannt) regelt die offiziellen Bedingungen für Ihr Dienstradleasing zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Das ist der letzte formelle Schritt – sobald dieser erledigt ist, steht dem Start mit Ihrem neuen Traumrad nichts mehr im Weg!
Dieses wird entweder per Mail an Sie versendet und digital über das Lease a Bike Portal von beiden Seiten unterzeichnet, oder Ihnen in anderer Form durch Ihren Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt. Typische Inhalte des Überlassungsvertrages sind neben der Umwandlungsrate z.B. die Bevollmächtigung das Rad beim Händler abzuholen, Hinweise zum Umgang mit dem Dienstrad und Anforderungen zum Zustand bei Rückgabe.
Weg 1: Digitale Bestätigung im Lease a Bike Portal (Der Regelfall)
Sie werden per E-Mail zur Unterzeichnung aufgefordert. Gehen Sie dann einfach wie folgt vor:
- Einloggen: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Lease a Bike Portal an.
- Verträge öffnen: Klicken Sie im linken Menü auf „Verträge“.
- Fortschritt auswählen: Wählen Sie den 5. blauen Punkt im Fortschrittsbalken aus.
- Weiter: Klicken Sie auf „Zum nächsten Schritt“.
- Vertrag prüfen: Klicken Sie auf „Überlassungsvertrag herunterladen“ und lesen Sie das Dokument sorgfältig durch.
- Bestätigung: Setzen Sie das Häkchen bei „Bestätigung ZzA“. Mit dieser Bestätigung erklären Sie, dass Sie die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
- Vorgang abschließen: Klicken Sie auf „Aktualisieren & weiter bearbeiten“, um den Vorgang abzuschließen.
Weg 2: Manueller Weg über Ihre Personalabteilung
Sollte Ihr Arbeitgeber die digitale Bestätigung im Portal nicht freigeschaltet haben, wird der Vertrag nicht online angezeigt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an Ihre Personalabteilung (HR), um das Dokument dort einzusehen und zu unterschreiben.
Wichtiger Hinweis zur Gehaltsumwandlung:
Die monatliche Umwandlungsrate wird direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Bitte beachten Sie, dass es von den steuerlichen Vorgaben Ihres Unternehmens abhängt, ob dieser Abzug inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer erfolgt.
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