Das Beste am Dienstradleasing: Sie können nicht nur das Rad selbst leasen, sondern auch hochwertiges Zubehör direkt in Ihre monatliche Leasingrate einbinden. So bleibt Ihr Budget geschont und Sie sind sofort komplett ausgestattet.
Gut zu wissen: Was genau eine Leasingrate ist und wie die Gehaltsumwandlung funktioniert, erklären wir Ihnen hier: So funktioniert die Gehaltsumwandlung
Die goldene Regel für Zubehör:
Alles, was fest am Rahmen des Fahrrades oder eines anderen Fahrradteils verbaut und verschraubt ist, ist leasingfähig. Teile, die werkzeuglos abgenommen werden können oder als persönliche Ausrüstung gelten, sind vom Leasing ausgeschlossen.
Diese Zubehörteile können mitgeleast werden:
Klassische Anbau- & Fahrradteile
Gepäckträger & weitere fest angebaute Träger
Schutzbleche & Fahrradständer
Bremsen, Reifen, Laufradsatz & Steckachsen
Kettenblätter, Kettenschutz & Mantelschutz
Zweiter Akku & modellspezifische Halterungen
Individualisierungen & Komfort
Fahrradschloss & Fahrradklingel
Beleuchtung & Rückspiegel (fest verbaut)
Lenkervorbau, Lenkeraufsatz & ergonomische Lenkergriffe
Ergonomisches Sattel-Upgrade & Sattelstützen
Pedale & Trinkflaschenhalter
Navigationsgeräte (Wichtig: Nur, wenn sie fest verbaut sind)
Spezial-Zubehör für Lastenräder
Kindersitz & Sitzbank
Kiste / Box & Vorbau/Kiste/Box
Kistenabdeckung, Regenverdeck & Kinderverdeck
Diese Teile können nicht mitgeleast werden:
Teile, die nicht fest mit dem Rad verbunden sind, sind vom Leasing ausgeschlossen. Wichtig: Diese Gegenstände sind im Falle eines Diebstahls oder Schadens auch nicht über Ihren Lease a Bike Rundum-Schutz mitversichert.
Das betrifft unter anderem:
Fahrradbekleidung, Handschuhe & Fahrradschuhe
Helme
Fahrradanhänger
Fahrradtaschen & Fahrradkörbe (die abnehmbar sind)
Lichtsets (sofern nicht fest verbaut)
Abnehmbare Displays / Bordcomputer
Trinkflaschen (der Halter geht, die Flasche selbst nicht)
Smartphone-Grips (sofern nur angeklickt/abnehmbar)