Im Falle eines Wegfalles der Lohnfortzahlung können Sie von unserem Ratenausfallschutz
Gebrauch machen.
Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten, sofern der Leasingvertrag bereits schon 6 Monate läuft.
In jedem Fall finden wir gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung – bis hin zur individuellen,
kostenneutralen Rückgabe des Dienstrades für Sie als Arbeitgeber*in, sofern nicht eine der nachfolgenden Optionen möglich ist.
Diese können sein:
- Nutzer*innen-Wechsel: Sie bieten das Dienstrad einem*einer anderen Angestellten für
die restliche Vertragslaufzeit an und nehmen alle im Innenverhältnis hierfür
erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag,
Übergabe des Dienstfahrrades). - vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrags aus
wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten
Dienstrades durch den*die Mitarbeiter*in. Optional steht dem*der Mitarbeiter*in hier
zusätzlich auch noch die Möglichkeit einer Finanzierung des Kaufpreises über unser
Produkt FINANCE A BIKE offen. - Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden
Leasingvertrags auf ein neues Unternehmen möglich. Nach erfolgter Bonitätsprüfung
wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen
weitergeführt und das Dienstrad wird dem*der Mitarbeiter*in für die Restlaufzeit
weiterhin überlassen.
Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.
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