Ja! Auch für Selbstständige gibt es einige steuerlichen Vorteile.
- Selbstständige müssen seit dem 1. Januar 2019 den privaten Nutzungsanteil von Diensträdern (Fahrräder und Pedelecs) nicht mehr versteuern. Es muss lediglich die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil berücksichtigt/abgeführt werden.
- Für S-Pedelecs gilt, weil diese rechtlich als KFZ eingestuft werden, die steuerliche Behandlung analog eines E-Autos. Seit dem 01.01.2019 eben die 0,25% Regelung für die Versteuerung zur privaten Nutzung und es müssen auch zusätzlich 0,03% der geviertelten Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle 100€, mal einfacher Weg (km) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert werden.
- Die Leasingraten und die laufenden Kosten eines Dienstrades sind Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar.
- Selbstständige, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können außerdem die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer der Leasingraten abziehen.
- In der Steuererklärung können auch Selbstständige für den einfachen Weg zur Arbeitsstätte weiterhin eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro/Kilometer ansetzen.
- Wie hoch ist mein individueller Steuervorteil? Dies hängt unabhängig vom gewählten Rad-Typ, vom Umsatz und natürlich dem jeweiligen individuellen Steuersatz ab. Wir empfehlen für die Berechnung der individuelle Ersparnis immer Ihren*Ihre Steuerberater*in zu kontaktieren.
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