Fahrradzubehör kann zum Dienstrad hinzu geleast werden. Diese Kosten für das Zubehör dürfen maximal 15% vom Verkaufspreis des Fahrrades betragen.
Mögliches Zubehör:
- Fahrradschloss
- Helm
- Gepäckträger
- Fahrradkorb
- Fahrradtasche
- Akku-Beleuchtung
- Dynamo-Beleuchtung
- Schutzblech
- Fahrradständer
- Trinkflasche
- Trinkflaschenhalter
- Fahrradklingel
- Kindersitz
- Zweiter Akku, zweites Ladegerät
- Luftpumpe
- GPS Diebstahlschutz
- etc.
Fahrradbekleidung kann nicht mit geleast werden.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.