Der*die Mitarbeiter*in oder das Unternehmen hat die Möglichkeit das Leasingobjekt unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Leasingverträge können nur in einvernehmlicher Zustimmung der Leasinggesellschaft und des Leasingnehmers (dem Unternehmen) beendet werden.
Bei vorzeitigen Beendigungen von Leasingverträgen muss die Freigabe in Kombination mit der Willenserklärung des Leasingnehmers bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Wir bitten daher um ein wenig Vorlaufzeit, um den ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen.
Das Leasingobjekt geht nach Kauf und Bezahlung in das Eigentum von dem*der Mitarbeiter*in oder des Unternehmens über. Zudem hat der*die Mitarbeiter*in die Möglichkeit den Ablösebetrag über das Produkt FINANCE A BIKE zu finanzieren. Voraussetzung dafür ist ein Online Banking Zugang, sowie ein gültiger Personalausweis mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Eine Anfrage zu den genannten Optionen können Unternehmensmanager*innen über das Lease a Bike Portal einreichen.
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