Die Arbeitnehmer*innen leasen in der Regel per Entgeltumwandlung. Dabei wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts als Leasingrate einbehalten. Dieser „Sachlohn“ muss monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Hierbei entstehen dem Unternehmen keinerlei Kosten.
Der*die Arbeitgeber*in kann die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern, zum Beispiel durch den Fairbetrag.
Bei der Anwendung des Fairbetrags werden arbeitgeberseitige Einsparungen in den Sozialversicherungen, die bei der Entgeltumwandlung entstehen, an die Mitarbeiter*innen weitergegeben, sodass ihre Ersparnis beim Leasing noch höher ausfällt als bei der klassischen Entgeltumwandlung.
Der*die Arbeitgeber*in kann das Dienstrad auch als Gehaltsplus an die Arbeitnehmer*innen weitergeben, dann trägt er die monatlichen Leasingraten. Für die Arbeitnehmer*innen entfällt in diesem Fall die Versteuerung des Geldwerten Vorteils für die private Nutzung.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.