Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, melden Sie den Schaden unverzüglich nach Eintritt bei Ihrem*Ihrer Lease a Bike Fachhändler*in.
Nach Prüfung und Deckungszusage durch die Versicherung erhält der*die Fachhändler*in die Freigabe sowie Zusage der Kostenübernahme und kann anschließend mit der Reparatur beginnen. Die Erstattung der Kosten an den*die Fachhändler*in erfolgt direkt über Lease a Bike.
Ein Schadenfall liegt bei Beschädigungen an dem Dienstfahrrad vor, wie z.B. durch:
- Bedienungsfehler
- Einfache Fahrlässigkeit
- Unfallschäden
- Vandalismus
- Konstruktions-, Material-, oder Ausführungsfehler
- Überspannung, Induktion oder Implosion
- Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Schäden an Motor oder Akku
Reifenschäden gelten nicht als Schaden, sondern sind über das verfügbare Verschleißbudget abgedeckt.
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