Der Überlassungsvertrag oder auch Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag genannt, dokumentiert die Überlassung des Dienstrades zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in und regelt die Arbeitgeber*in/Arbeitnehmer*in Bedingungen zum Dienstradleasing. Zur Orientierung stellen wir Ihnen im Arbeitgeber-Leitfaden ein Muster zur Verfügung.
*Wir Lease a Bike weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuer- und Rechtsberatung durchführen dürfen und empfehlen die Inhalte des Mustertextes mit Ihrem*Ihrer Steuerberater*in/Wirtschaftsprüfer*in bzw. Fachanwalt*Fachanwältin zu prüfen und gegebenenfalls auf Ihr Unternehmen anzupassen.
Digitalisierung der Abwicklung des Überlassungsvertrages
Über das Lease a Bike Portal kann der Überlassungsvertrag von dem*der Arbeitnehmer*in digital signiert werden. Alternativ kann die Unterzeichnung des Überlassungsvertrages auch intern und manuell erfolgen.
Aufwandsersparnis für alle Beteiligten bei digitaler Signierung
- Der Vertrag wird automatisch samt aller notwendigen Daten generiert.
- Das Dokument ist im Portal gespeichert und kann jederzeit von dem*der Arbeitnehmer*in und dem*der Arbeitgeber*in abgerufen und heruntergeladen werden.
In Kombination mit der automatisierten Freigabe des Leasingvertrag sorgt die Digitalisierung des Überlassungsvertrag zudem für eine schnellstmögliche Abwicklung:
- Direkt nach Eingabe der Daten zum Wunsch-Dienstrad (Leasingobjekt und Zubehör) sowie Auswahl und Bestätigung des Rundum-Schutz-Paketes durch den Fachhandel, wird der*die Mitarbeiter*in aufgefordert den Überlassungsvertrag zu akzeptieren/digital zu signieren.
- Nachdem dies erfolgt ist, erhält der*die Mitarbeiter*in per E-Mail einen PIN Code, der noch vor Ort bei der Fachhandlung abgeben wird.
- Der*die Mitarbeiter*in kann das Dienstrad direkt mitnehmen, da mit der Eingabe des PIN Codes die Unterzeichnung/Bestätigung des Übergabeprotokolls erfolgt.
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