Was ist beim Diebstahl & Schadenschutz zu beachten und enthalten?
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Diebstahl & Schadenschutz besteht 24 Stunden 365 Tage im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über die Fachhandlung im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird.
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