Arbeitgeber*innen können die monatliche Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern. Hierzu gibt es allerdings keine Verpflichtung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Beteiligung am Dienstfahrradleasing in der Belegschaft steigt, wenn Arbeitgeber*innen einen Zuschuss zahlen.
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