Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr*e Arbeitgeber*in vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die netto Leasingrate mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern und Sozialabgaben. Ist Ihr*e Arbeitergeber*in nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.
In der Umwandlungsrate in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist ein möglicher Zuschuss des*der Arbeitgeber*in nicht berücksichtigt.
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