So funktioniert der neue Prozess:
1. Schadenmeldung durch den Nutzer:
Der/die Nutzer*in:
- loggt sich im Lease a Bike Portal ein
- öffnet den betroffenen Vertrag
- klickt auf „Schaden/Diebstahl melden“
- gibt im Allianz-Portal alle erforderlichen Daten ein
Sie als Fachhändler*in können anschließend alle Angaben einsehen, die Reparaturdaten (Ersatzteile, Kosten) ergänzen und nach Freigabe wie gewohnt abrechnen.
2. Schadenmeldung durch die Fachhandlung:
Wenn der/die Nutzer*in die Meldung nicht selbst vorgenommen hat, können Sie den Schaden vollständig wie bisher einreichen:
Über „Schaden & Diebstahl melden“ gelangen Sie zum digitalen Schadenformular.
Sie erfassen alle Daten selbst und laden die notwendigen Dokumente hoch.
Erforderliche Unterlagen:
Kostenvoranschlag/Rechnung und Bilder aller beschädigten Teile am Leasingobjekt.
Nach Prüfung durch die Versicherung erhalten Sie die Reparaturfreigabe, respektive die Zusage der Kostenübernahme.
Die Erstattung erfolgt direkt durch Lease a Bike, sobald Ihre Rechnung vorliegt.
Ein Schadenfall liegt bei Beschädigungen an dem Dienstfahrrad vor, wie z.B. durch:
- Bedienungsfehler
- Einfache Fahrlässigkeit
- Unfallschäden
- Vandalismus
- Konstruktions-, Material-, oder Ausführungsfehler
- Überspannung, Induktion oder Implosion
- Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Schäden an Motor oder Akku
Reine Reifenschäden gelten nicht als Schaden, sondern sind über das verfügbare Verschleißbudget abgedeckt.