Als Partner-Fachhändler können Sie leasingfähiges Zubehör direkt bei der Vertragserstellung im Lease a Bike Portal erfassen. Das Zubehör ist Bestandteil der Leasingrate. Klicken Sie dazu beim Erstellen des Leasingvertrags auf „Zubehör hinzufügen“ und wählen Sie als Typ explizit „Zubehör“ aus.
Grundregel für die Freigabe
Leasingfähig ist jedes Zubehörteil, das fest mit dem Fahrradrahmen oder einem Fahrradteil verbaut/verschraubt ist oder über eine fest montierte Halterung verfügt. Nicht-fest verbundene Gegenstände, Bekleidung und lose Ausrüstung sind rechtlich vom Leasing ausgeschlossen.
Diese Zubehörteile können mitgeleast werden:
Klassische Anbau- & Fahrradteile
Gepäckträger & weitere fest angebaute Träger
Schutzbleche & Fahrradständer
Bremsen, Reifen, Laufradsatz & Steckachsen
Kettenblätter, Kettenschutz & Mantelschutz
Zweiter Akku & modellspezifische Halterungen
Individualisierungen & Komfort
Fahrradschloss & Fahrradklingel
Beleuchtung & Rückspiegel (fest verbaut)
Lenkervorbau, Lenkeraufsatz & ergonomische Lenkergriffe
Ergonomisches Sattel-Upgrade & Sattelstützen
Pedale & Trinkflaschenhalter
Navigationsgeräte (Wichtig: Nur, wenn sie fest verbaut sind)
Spezial-Zubehör für Lastenräder
Kindersitz & Sitzbank
Kiste / Box & Vorbau/Kiste/Box
Kistenabdeckung, Regenverdeck & Kinderverdeck
Diese Teile können nicht mitgeleast werden:
Teile, die nicht fest mit dem Rad verbunden sind, sind vom Leasing ausgeschlossen. Wichtig: Diese Gegenstände sind im Falle eines Diebstahls oder Schadens auch nicht über den Lease a Bike Rundum-Schutz mitversichert.
Das betrifft unter anderem:
Fahrradbekleidung, Handschuhe & Fahrradschuhe
Helme
Fahrradanhänger
Fahrradtaschen & Fahrradkörbe (die abnehmbar sind)
Lichtsets (sofern nicht fest verbaut)
Abnehmbare Displays / Bordcomputer
Trinkflaschen (der Halter geht, die Flasche selbst nicht)
Smartphone-Grips (sofern nur angeklickt/abnehmbar)