Bei der Entgeltumwandlung wird die Leasingrate für das Dienstrad direkt vom Bruttogehalt der Mitarbeitenden einbehalten. Dadurch reduziert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen, was in der Regel auch die Lohnnebenkosten senkt.
Für Sie als Arbeitgeber*in bleibt der administrative Aufwand überschaubar, da die Abwicklung über die Gehaltsabrechnung erfolgt. Gleichzeitig bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen attraktiven Zusatznutzen und stärken Ihr Unternehmen als moderne und nachhaltige Arbeitgebermarke.