Ja, auch Selbständige können am Dienstradleasing teilnehmen und das Fahrrad oder E-Bike privat nutzen.
Auch für Selbstständige gibt es einige steuerlichen Vorteile.
- Selbstständige müssen seit dem 1. Januar 2019 den privaten Nutzungsanteil von Diensträdern (Fahrräder und Pedelecs) nicht mehr versteuern. Es muss lediglich die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil berücksichtigt/abgeführt werden.
- Für S-Pedelecs gilt: Hier handelt es sich um ein zulassungspflichtiges KFZ. Es gelten daher die gleichen Regelungen, wie sie für die Nutzung eines E-Autos angewendet werden.
- Die Leasingraten und die laufenden Kosten eines Dienstrades sind Betriebsausgaben.
- Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt: Wie bei allen Betriebsausgaben können Sie den Vorsteuerabzug anwenden.
- In der Steuererklärung können auch Selbstständige für den einfachen Weg zur Arbeitsstätte weiterhin die jeweils gültige Entfernungspauschale ansetzen.
Wie hoch ist mein individueller Steuervorteil? Bitte wenden Sie sich für die Berechnung ihrer individuellen Ersparnis immer an Ihren*Ihre Steuerberater*in.