Die monatlichen Leasingraten für Diensträder gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Wie die Gehaltsumwandlung für Ihre Mitarbeitenden berechnet wird, hängt davon ab, ob Sie als Arbeitgeber*in vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht.
Unser System unterscheidet hierbei zwei Szenarien:
Szenario 1: Sie sind als Arbeitgeber*in vorsteuerabzugsberechtigt
So funktioniert es: Sie können die enthaltene Umsatzsteuer von der Umwandlungsrate abziehen.
Der Effekt für Ihre Mitarbeitenden: Ihre Arbeitnehmer*innen wandeln die Netto-Leasingrate um. Dadurch erhöht sich die Gesamtersparnis beim Dienstrad-Leasing.
Szenario 2: Sie sind als Arbeitgeber*in nicht vorsteuerabzugsberechtigt
So funktioniert es: Sie können die enthaltene Umsatzsteuer nicht von der Umwandlungsrate abziehen.
Der Effekt für Ihre Mitarbeitenden: Ihre Arbeitnehmer*innen wandeln die Leasingrate inklusive Umsatzsteuer (Brutto) um. Die monatliche Ersparnis fällt dadurch im Vergleich zur Netto-Variante geringfügig niedriger aus – das Dienstrad-Leasing bleibt dennoch ein attraktiver und lohnender Benefit gegenüber dem privaten Barkauf.