Nein, das klassische Dienstrad-Leasing über Lease a Bike ist für Sie als Arbeitgeber*in vollkommen kostenneutral. Sie profitieren von einem hochattraktiven Mitarbeiter-Benefit.
Je nachdem, wie Sie das Dienstrad-Modell als Arbeitgeber*in gestalten möchten, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:
1. Das klassische Modell: Entgeltumwandlung (0 € Kosten für Sie)
Der Großteil aller Arbeitgeber*innen nutzt die klassische Entgeltumwandlung. Dabei least der/die Arbeitgeber*in das Fahrrad und überlässt es dem/der Arbeitnehmer*in.
So funktioniert es: Die monatliche Leasingrate wird direkt von einem Teil des Bruttogehalts des/der Arbeitnehmers/inn einbehalten.
Der steuerliche Effekt: Da sich dadurch das Bruttogehalt verringert, sparen sowohl der/die Arbeitnehmer*in als auch Sie als Arbeitgeber*in Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für die private Nutzung versteuert der/die Arbeitnehmer*in monatlich lediglich den geldwerten Vorteil mit der 0,25 %-Regel des Bruttolistenpreises.
2. Das geförderte Modell: Der „Fairbetrag“
Sie können sich dafür entscheiden, Ihre Arbeitnehmer*innen aktiv zu unterstützen, indem Sie die oben genannten Ersparnisse bei den Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen direkt weitergeben.
So funktioniert es: Sie mindern die monatliche Umwandlungsrate der Arbeitnehmer*innen durch einen freiwilligen Zuschuss (den sogenannten Fairbetrag).
Der Vorteil: Da Sie diesen Zuschuss aus den ohnehin generierten Einsparungen der Sozialversicherung finanzieren, bleibt das Modell für Sie als Arbeitgeber*in weiterhin kostenneutral, während die Ersparnis für Ihre Arbeitnehmer*innen nochmals ansteigt.
3. Das Motivations-Modell: Das Dienstrad als „Gehaltsplus“
Möchten Sie Ihren Arbeitnehmer*innen ein echtes Highlight bieten (z. B. als Bonus oder statt einer klassischen Gehaltserhöhung)? Dann können Sie die monatlichen Leasingraten auch komplett als Arbeitgeber*in übernehmen.
Der Vorteil für Ihre Arbeitnehmer*innen: Wird das Dienstrad vollständig als Gehaltsplus (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) gewährt, entfällt für die Arbeitnehmer*innen die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung. Das Rad ist für Ihre Arbeitnehmer*innen in diesem Fall absolut steuer- und kostenfrei.
Unabhängig vom gewählten Modell sorgt unser digitales Lease a Bike Portal dafür, dass der administrative Aufwand für Ihre Personalabteilung auf ein absolutes Minimum reduziert wird.